Erstgespräch

Sie möchten die Dienstleistungen von Dr. iur. Markus Krapf von Family Law Office Zürich in Anspruch nehmen? Dann vereinbaren Sie einen Termin für ein Erstgespräch. Der Fachanwalt SAV Familienrecht vertritt Sie als Einzelpartei oder berät Sie gemeinsam als Paar.

 

Das Erstgespräch dient dazu, eine Auslegeordnung zu machen. Je besser Sie sich vorbereiten, desto effizienter ist das Gespräch. Machen Sie sich Gedanken darüber, was Sie erreichen möchten, und bringen Sie Informationen und Unterlagen zur finanziellen Situation mit. Die Checkliste gibt Hinweise darauf, was wichtig ist.

Im Gespräch informiert Sie Dr. iur. Markus Krapf zur Rechtslage und beantwortet Ihre Fragen. Gemeinsam werden Handlungsoptionen entwickelt, wie Sie Ihre Ziele erreichen und welche Risiken und Stolperfallen auf diesem Weg warten. Das Scheidungsverfahren ist ein Prozess, indem die eigenen Behauptungen bewiesen werden müssen. Zusammen mit dem Fachanwalt überlegen Sie, welche Beweismittel geeignet sind, das Gericht zu überzeugen – und wie diese beschafft werden können.

Sie erfahren, mit welchen Gerichts- und Anwaltskosten sowie weiteren Kosten (beispielsweise für Gutachten) Sie rechnen müssen und wie Sie diese finanzieren.

Das Erstgespräch ist die Basis für eine effiziente und zielorientierte Zusammenarbeit. Dr. iur. Markus Krapf von Family Law Office Zürich freut sich, Sie zu beraten und zu vertreten.

Die Gespräche können in den Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch geführt werden.

 

«Der grösste Vertrauensbeweis der Menschen liegt darin, dass sie sich voneinander beraten lassen.»

Francis Bacon

 

So individuell Ihre Situation,
so individuell meine Dienstleistungen.

Gerne helfe ich Ihnen weiter.

 
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