Glossar

Die wichtigsten juristischen Fachbegriffe rund ums Familienrecht, kurz und einfach erklärt:

 
 
 
  • Anfechtung der Vaterschaft

    Klage, welche die Beseitigung des Kindesverhältnisses zum Ziel hat. Für die Anfechtungsklage gelten strenge Fristen.

  • Betreuungsplan

    Der Betreuungsplan regelt, wann welcher Elternteil die Kinder beaufsichtigen darf und welcher Elternteil sich in einem Notfall als erster um die Kinder kümmern muss.

  • Betreuungsunterhalt

    Teil des Kinderunterhalts. Er dient dazu, den Unterhalt des betreuenden Elternteils sicherzustellen, wenn dieser wegen der Kinderbetreuung seinen Unterhalt nicht selbst decken kann.

  • Ehegattenunterhalt

    Unterhalt, den ein Ehegatte dem anderen bezahlen muss. Im engeren Sinn im Gegensatz zum nach-ehelichen Unterhat der Unterhalt, den ein Ehegatte dem anderen bei noch bestehender Ehe bezahlen muss.

  • Eherecht

    Teil des Familienrechts, das die rechtliche Beziehung zwischen zwei verheirateten Personen regelt.

  • Eheschutzverfahren

    Im Eheschutzverfahren wird die Benutzung der ehelichen Wohnung, die Betreuung der Kinder und der Unterhalt während der Trennung geregelt. Das Gericht könnte auch während des Zusammenlebens der Ehegatten die Beiträge eines Ehegatten an den Haushalt und den Betrag zur freien Verfügung festlegen.

  • Elterliche Sorge

    Das Recht und die Pflicht der Eltern, die wesentlichen Entscheide im Leben des Kindes zu treffen.

  • Errungenschaftsbeteiligung

    Der gesetzliche Güterstand. Bei der Errungenschaftsbeteiligung erhält bei der Auflösung des Güterstandes jeder Ehegatte die Hälfte des Vermögens, das die Ehegatten während der Ehe erworben haben. Nicht geteilt wird, was die Ehegatten schon am Anfang der Ehe besassen, was sie geerbt oder geschenkt erhalten haben.

  • Familienrecht

    Gesamtheit der Rechtsnormen, welche die Beziehungen innerhalb der Familie regeln.

  • Gütergemeinschaft

    Bei der Gütergemeinschaft können die Ehegatten bestimmen, was zum Gesamtgut gehört. An diesem sind sie Gesamteigentümer. Das Gesamtgut wird bei der Auflösung des Güterstandes hälftig aufgeteilt. Das gilt jedoch nur beim Tod eines Ehegatten. Bei der Scheidung nimmt jeder Ehegatte zurück, was unter der Errungenschaftsbeteiligung sein Eigengut wäre.

  • Güterrecht

    Güterrecht sagt etwas darüber aus, ob und wie das Vermögen der Ehegatten bei der Scheidung oder beim Tod eines Ehegatten unter den Ehegatten verteilt wird.

  • Güterstand

    Der Güterstand bestimmt, nach welchen Regeln das Vermögen bei der Scheidung oder beim Tod eines Ehegatten verteilt wird. Das Zivilgesetzbuch kennt drei Güterstände: Die Errungenschaftsbeteiligung, die Gütertrennung und die Gütergemeinschaft.

  • Gütertrennung

    Bei der Gütertrennung behält bei der Auflösung des Güterstandes jeder Ehegatte sein Vermögen.

  • Haager Übereinkommen

    Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte der internationalen Kindesentführung
    Dieses Abkommen bezweckt, Kinder in den Ursprungsstaat zurückzuführen, welche von einem Elternteil ohne Zustimmung des anderen ins Ausland verbracht worden sind.

    Haager Übereinkommen über die Zuständigkeit
    Das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Massnahmen zum Schutz von Kindern (Haager Kindesschutzübereinkommen).

    Wie der etwas sperrige Titel schon sagt, regelt dieses Übereinkommen, welcher Staat zuständig ist, die Kinderbelange zu regeln. Dies ist immer der Staat, in welchem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

  • Kinderunterhalt

    Unterhalt, den die Eltern für das Kind bezahlen.

  • KESB

    Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ist grundsätzlich zuständig, die Kinderbelange zu regeln, wenn die Eltern nicht verheiratet sind. Sie ordnet Massnahmen zum Schutz des Kindes an, unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht.

  • Kindesschutzmassnahmen

    Ist das Wohl des Kindes bei den Eltern gefährdet, kann die KESB oder das Gericht Massnahmen ergreifen, um das Wohl des Kindes zu schützen. Die extremste Kindesschutzmassnahme ist die Fremdplatzierung des Kindes.

  • Kindesverhältnis

    Ist die rechtliche Beziehung zwischen den Eltern und dem Kind. Diese rechtliche Beziehung ist von der biologischen Abstammung zu unterscheiden, mit welcher sie nicht in jedem Fall kongruent ist.

  • Nachehelicher Unterhalt

    Unterhalt, den ein Ehegatte dem anderen nach der Scheidung bezahlen muss.

  • Obhut

    Beschreibt, bei welchem Elternteil die Kinder gerade sind. Obhut wird auch als Beschreibung verwendet, bei welchem Elternteil die Kinder wohnen, vor allem wenn dieser Elternteil die Kinder überwiegend bis ausschliesslich betreut.

  • Persönlicher Verkehr

    Von persönlichem Verkehr anstatt Betreuung spricht man, wenn einem Elternteil die elterliche Sorge nicht zusteht, um die Zeit zu beschreiben, in welchem das Kind bei diesem Elternteil ist. Manchmal verwendet man auch noch das Wort Besuchsrecht.

  • Scheidungsrecht

    Teil des Eherechts, welches die Auflösung der Ehe und deren Nebenfolgen in Bezug auf die Kinder, Unterhalt und Vermögen regelt.

  • Scheidungsverfahren

    Das Gerichtsverfahren, in welchem die Ehe aufgelöst und die Nebenfolgen der Scheidung geregelt werden.

  • Splitting

    Teilung der Einkommen in der 1. Säule, welche die Ehegatten während der Ehe erzielt haben.

  • Vaterschaftsanerkennung

    Während der Ehemann der Mutter automatisch der rechtliche Vater der Kinder seiner Frau wird, ist dies bei nicht verheirateten Paaren nicht der Fall. In diesem Fall muss der Vater das Kind gegenüber dem Zivilstandsamt als sein Kind anerkennen.

  • Vorsorgeausgleich

    Der Vorsorgeausgleich regelt, wie die Anwartschaften der Ehegatten gegenüber der 2. Säule aufgeteilt werden.

 

«Eine genaue Definition zieht einen Lattenzaun um einen feststehenden Begriff.»

Waltraud Puzicha

 

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