«Ein Urteil steht,
wenn es gefällt wird.»
Erhard Horst Bellermann
Dr. iur. Markus Krapf hat während seiner Tätigkeit als Fachanwalt SAV Familienrecht zahlreiche Fälle resp. Mandanten vertreten.
Das Bundesgericht hat gemäss seinem Geschäftsbericht 2020 insgesamt 7’863 Fälle erledigt. Davon hat es nur 1’121 Beschwerden (14%) ganz oder teilweise gutgeheissen. Dass so wenige Beschwerden gutgeheissen werden, liegt insbesondere daran, dass die prozessualen Hürden sehr hoch sind. Diese setzen hohe Anforderungen an die Rechtsvertreter, deren Aufgabe es ist, die Beschwerden zu begründen. Eine Auswahl der Erfolge von Dr. iur. Markus Krapf vor Bundesgericht finden Sie hier:
Erhard Horst Bellermann
Gerne helfe ich Ihnen weiter.