Dank der Spezialisierung aufs Fachgebiet Familienrecht berät und begleitet Sie Dr. iur. Markus Krapf von Family Law Office in Zürich während herausfordernden Zeiten, insbesondere bei einer Trennung, einer Scheidung und im Bereich Kindsrecht. Gemeinsam finden wir den optimalen Weg, um Ihre Ziele zu erreichen – bei klärenden Gesprächen oder vor Gericht.
Nichts zu regeln, heisst nicht, dass keine Regeln gelten. Das Gesetz sieht für alles eine Regelung vor. Diese passt aber nicht immer. In diesem Fall kann man z.B. die Verteilung des Vermögens mit einem Ehevertrag (prenuptial agreement) regeln und allenfalls mit erbrechtlichen Vorkehrungen kombinieren.
Nicht verheiratete Paare können das Zusammenleben in einem Konkubinatsvertrag regeln und gleichzeitig dafür sorgen, dass sich in Notsituationen gegenseitig vertreten können und von der Pensionskasse des Anderen als Begünstigte anerkannt werden.
Bei der Scheidung muss das Leben neu organisiert und viele Fragen geklärt werden. Wer betreut die Kinder? Wie wird deren Ausbildung finanziert? Wer erhält das Haus? Benötigt ein Ehegatte einen Unterhalt? Werde ich im Alter genügend Renten haben?
Ich kläre Sie über die Rechtslage auf. Gemeinsam definieren wir die Ziele und die Strategie. Ich setze diese in Verhandlungen oder vor Gericht konsequent um. Wo es nötig ist ergreife ich ein Rechtsmittel, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Sie haben ein Ferienhaus an der Côte d’Azur oder ein Segelboot an der Ostsee? Der Ehegatte ist in sein Heimatland zurückgekehrt, und Sie wissen nicht, wo er sich aufhält? Sie machen sich Sorgen, ob Sie nach der Scheidung in der Schweiz bleiben können?
Durch die Internationalisierung der Schweiz gibt es immer mehr Fragen mit Auslandbezug. Sie erhalten auf diese Fragen kompetente Antworten.
Die biologische Abstammung eines Kindes kann heute zweifelsfrei bestimmt werden. Im Abstammungsrecht gelten jedoch strenge Fristen. Ich sorge dafür, dass Sie sich nicht im Netz der Formalien veheddern. Ausserdem berate ich Sie über alle Fragen der elterlichen Sorge, der Obhut und des Unterhalts und erläutere Ihnen, ob Sie mit Ihren Kindern umziehen dürfen.
Während der Ehe verflechten sich die Ehegatten finanziell. Sie kaufen zusammen ein Haus. Die Erbschaft des Ehemannes wird dazu genutzt, die Ferienwohnung in Italien umzubauen, die die Ehefrau von ihren Eltern gekauft hat. Die Ehefrau macht sich selbständig und erhält dafür ein Darlehen von ihrem Ehemann. Die Ehegatten investieren gemeinsam aber mit unterschiedlichen Beiträgen in Wertschriften. Ich unterstütze Sie bei der Entflechtung der finanziellen Verhältnisse und berate sie im Voraus, wie Sie komplexe güterrechtliche Auseinandersetzungen vermeiden können.
Das Gericht hat Ihnen einen Unterhalt zugesprochen. Sie erhalten aber kein Geld? Dieses Problem kann mit einer Betreibung oder einer Anweisung an den Schuldner gelöst werden.
Die Scheidung ist vorbei. Aber die Annahmen, die man damals für die Zukunft getroffen hat, sind von der Realität überholt worden. In diesem Fall kann das Scheidungsurteil an die Realität angepasst werden, indem die Kinderbetreuung und die Unterhaltsregelung modifiziert werden.
Profitieren Sie von meiner langjährigen Expertise und Erfahrung – seit 2006.