Anwalts­­geheimnis

Anwälte üben ihre Tätigkeit unabhängig aus. Sie sind allein ihren Klienten verpflichtet und wahren allein deren Interessen. Damit sie das tun können, müssen die Klienten sich ihnen vorbehaltlos anvertrauen können.

 

Aus diesem Grund schützt das Gesetz das Verhältnis zwischen Anwalt und Klienten, indem der Anwalt verpflichtet und berechtigt ist, alle ihm anvertrauten Informationen vertraulich zu behandeln und sie nicht gegenüber Dritten offen zu legen, auch nicht gegenüber Gerichten und Behörden.

Seien Sie beruhigt: Sie können mit Dr. iur. Markus Krapf von Family Law Office Zürich offen über alles reden.

 

«Das Geheimnis des Erfolgs
liegt in der Beständigkeit des Ziels.»

Benjamin Disraeli

 

So individuell Ihre Situation,
so individuell meine Dienstleistungen.

Gerne helfe ich Ihnen weiter.

 
Kontakt